Die Verfassung von Berlin umfasst auch die Rechte und Pflichten der Volksvertetung. Im Artikel 45 geht es dabei auch um die Abgeordnetenrechte.
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Wir Abgeordnete werden gewählt um die Bürger*innen von Berlin zu vertreten. Damit wir unseren Aufgaben gerecht werden können, sichert uns die Verfassung Abgeordneterechte zu. Mit der schriftlichen Anfrage etwa erhalten wir Auskunft über alle Vorgänge vom Senat. Eine Antwort sollte nicht länger als 3 Wochen auf sich warten lassen. Die schriftliche Anfrage wird gerne genutzt: Über 150 Anfragen gingen allein in den letzten zwei Wochen ein. Dabei schaut nicht nur die Opposition der Regierung genau auf die Finger. So erfrage ich regelmäßig wichtige Daten, Stellungsnahmen und Hintergründe für meine Arbeit.
Drei meiner Anfragen möchte ich kurz vorstellen:
Im Juli wollte ich vom Gesundheitsministerium wissen, wie es um „Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege“ steht.
Zum Hintergrund: Die Bundesländer werben vermehrt ausländische Pfleger*innen an. Auch das Pflegegesetz von Jens Spahn setzt auf die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Doch es stellt sich die Frage, inwieweit diese Maßnahmen wirksam sind.
Das kam heraus: In Berlin hat sich die Zahl der Bewerber*innen seit 2015 mehr als verdoppelt. Die Wartezeit nach Antragstellung dauert aber häufig bis zu 4 Monaten. Daher hat der Senat bereits Maßnahmen zur Vereinfachung beschlossen und zwei neue Bearbeitungsstellen geschaffen; zwei weitere sollen noch folgen.
Gute Pflege setzt beste Kompetenzen voraus. Die unnötig lange Wartezeit bedeutet jedoch Unsicherheit für die Bewerber*innen. Für eine schnellere Prüfung brauchen wir vor allem mehr gut geschultes Personal! Die bundesweite Pflegekrise wird sich so jedoch nicht lösen lassen, und auf die verdiente Anerkennung warten die Pflegekräfte ebenfalls schon viel zu lange.
Nach 3 tödlichen Verkehrsunfällen innerhalb einer Woche in Spandau wollten Christian Ronneburg und ich mehr über die "Verkehrssicherheit im Bezirk Spandau" wissen.
Mehr dazu finden sie beim Tagesspiegel und in der Berliner Morgenpost.
Im November werde ich den Senat nach der „Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf der Pflegekräfte in den Berliner Krankhäusern“ befragen.
Hintergrund:
Der Bund stellt Fördergelder bereit, um dem Pflegepersonal eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu gewährleisten. Doch diese Hilfen werden kaum in Anspruch genommen. Ein Grund könnte sein, dass die (profitorientierten) Krankenhäuser die Hälfte bezahlen müssten. In diesem Fall könnte etwa eine weitere Unterstützung durch das Land Berlin die Lücke schließen und den Pflegenden so den Rücken stärken.
Auf die Antworten des Senats bin ich sehr gespannt. Sie können die Anfragen und Antworten ebenfalls einsehen. Auf meiner Homepage oder in der Parlamentsdokumentation können Sie diese jederzeit mitverfolgen.
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