Wie funktioniert Landespolitik?
Ein Landesparlament ist die politische Vertretung und Legislative eines Bundeslandes und wird direkt von allen wahlberechtigen Bürger*innen gewählt. Je nach Bundesland trägt es unterschiedliche Namen – in Berlin heißt es zum Beispiel „Abgeordnetenhaus“.
Die Landesregierung ist die Exekutive eines Bundeslandes und wird vom Landesparlament gewählt. In Berlin heißt die Landesregierung „Senat“. An der Spitze steht der*die Regierende Bürgermeister*in, der seine Senator*innen und zwei Stellvertreter*innen – die „Bürgermeister*innen“ – ernennt. Aktuell ist Kai Wegener (CDU) Regierender Bürgermeister. Sein Senat besteht aus zehn Senator*innen sowie zwei stellvertretenden Bürgermeister*innen aus CDU und SPD. Der Senat tagt jeden Dienstag im Berliner Rathaus.
Der*Die Regierende*r Bürgermeister*in wird vom Parlament gewählt und bildet den Senat. Er vertritt Berlin nach außen, ernennt und entlässt Senatsmitglieder und gibt die politischen Leitlinien vor, die das Parlament bestätigen muss. Außerdem führt er den Vorsitz im Senat – und hat bei Stimmengleichheit das letzte Wort. Die Senator*innen müssen nicht dem Parlament angehören; der Senat tagt jeden Dienstag im Berliner Rathaus.
Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament Berlins. Es wird alle fünf Jahre gewählt – die nächste Wahl ist im September 2026. Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen: die Erststimme für eine Person im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Partei.
Sein Sitz ist im Preußischen Landtag (Niederkirchnerstraße 5). Zu den Kernaufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des*der Regierenden Bürgermeisters*in und die Kontrolle des Senats. Aktuell setzt sich das Abgeordnetenhaus aus 159 Abgeordneten zusammen und wird von einer Präsidentin mit Präsidium und Ältestenrat organisiert.
Plenum:
Das Plenum ist die Vollversammlung aller Abgeordneten und damit das höchste Organ des Parlaments. Es tagt alle zwei Wochen donnerstags, die Sitzungen sind öffentlich und die Protokolle online abrufbar. Die Tagesordnung stellt der Ältestenrat jeweils am Dienstag davor fest.
Präsidium:
Das Präsidium wird vom Parlament gewählt und besteht aus der Präsidentin, zwei Vizepräsident*innen und derzeit 15 Beisitzer*innen. Es unterstützt die Präsidentin, kümmert sich um organisatorische Fragen wie die Nutzung der Räumlichkeiten und entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses. Außerdem entscheidet es über alle inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses. Zurzeit gehören dazu Präsidentin Cornelia Seibeld (CDU), die Vizepräsident*innenDr. Bahar Haghanipour (Grüne) und Dennis Buchner (SPD) sowie die 15 Beisitzer*innen. Ich bin eine dieser Beisitzer*innen und bringe mich in die Arbeit des Präsidiums aktiv ein.
Ältestenrat:
Der Ältestenrat besteht aus der Präsidentin, den Vizepräsident*innen und 15 weiteren Fraktionsmitgliedern. Er unterstützt die Präsidentin bei der Geschäftsführung, legt die Tagesordnung und Redezeiten für die Plenarsitzungen fest – ist aber selbst kein Beschlussorgan. Zudem hilft er dabei, Konflikte zwischen den Fraktionen zu schlichten.
Im Abgeordnetenhaus gibt es verschiedene Ausschüsse – das sind die Arbeitsgruppen des Parlaments. Man unterscheidet zwischen ständigen Ausschüssen, die die ganze Wahlperiode über regelmäßig tagen, und nichtständigen Ausschüssen, die nur bei besonderen Themen eingesetzt werden.
Zu den ständigen Ausschüssen gehören 16 fachspezifische Ausschüsse (z. B. für Umwelt- und Klimaschutz, Bildung oder Gesundheit), vier Unterausschüsse sowie der wichtige Hauptausschuss, der sich um alle Fragen rund um den Haushalt und die Finanzen kümmert.
Nichtständige Ausschüsse sind flexibler: Dazu zählen etwa Untersuchungsausschüsse für besondere Fälle oder der Petitionsausschuss, an den sich Bürger*innen mit Beschwerden und Vorschlägen wenden können – inzwischen sogar online. Außerdem gibt es eineEnquete-Kommission, die mit Abgeordneten und externen Expert*innen zusammenarbeitet, um Empfehlungen für Gesetze oder politische Maßnahmen zu entwickeln. In der aktuellen Wahlperiode gibt es eine Enquete-Kommission "Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung".
Eine vollständige Liste aller Ausschüsse und ihrer Mitglieder findest du hier.
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, die ähnliche politische Ziele verfolgen und ihre Ideen gemeinsam im Parlament umsetzen. Meistens gehören die Mitglieder derselben Partei an, es können aber auch parteilose Abgeordnete oder Abgeordnete aus verschiedenen Parteien zusammenkommen.
Im Berliner Abgeordnetenhaus kann eine Fraktion gebildet werden, wenn mindestens sieben Abgeordnete – das entspricht fünf Prozent der gesetzlichen Mindestzahl der Mitglieder – beteiligt sind. Der Zweck einer Fraktion ist, die Arbeit zu bündeln, politische Positionen zu beraten und effizient im Parlament zu vertreten. Die Mitglieder einer Fraktion wählen einen Vorstand bestehend aus Vorsitzenden, die nicht nur die Fraktionssitzungen vorbereiten, sondern auch Entscheidungen und Standpunkte im Plenum vortragen.
Die aktuellen Fraktionsvorsitzenden der Linken im Abgeordnetenhaus sind Anne Helm und Tobias Schulze.
Die Opposition im Parlament besteht aus allen Abgeordneten, die nicht zur regierenden Koalition gehören. Ihre Aufgabe ist es, der Regierung kritisch gegenüberzustehen, alternative Vorschläge einzubringen und auf andere Lösungswege hinzuweisen. Sie können Gesetzentwürfe prüfen, Gegenentwürfe vorschlagen und so sicherstellen, dass politische Entscheidungen nicht einseitig getroffen werden.
Ein Gesetz kann vom Senat, vom Parlament oder direkt vom Volk angestoßen werden. Der Entwurf geht an den*die Präsident*in des Abgeordnetenhauses und landet dann auf der Tagesordnung im Plenum. Nach einer ersten Lesung und Debatte wird er an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Dieser gibt eine Empfehlung ans Plenum zurück. In mindestens zwei Lesungen beraten die Abgeordneten den Entwurf im Detail, bevor in der Schlussabstimmung darüber entschieden wird. Wird das Gesetz angenommen, fertigt es die Präsidentin aus, der Regierende Bürgermeister verkündet es, und spätestens 14 Tage später tritt es in Kraft.
Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt den Haushaltsentwurf auf – meistens ein Doppelhaushalt für zwei Jahre mit allen geplanten Einnahmen und Ausgaben. Auch die Bezirke bekommen dabei ihr festes Budget. Mit dem Haushaltsgesetz wird der Plan gesetzlich festgeschrieben und das Budget für die kommenden Jahre festgelegt. Danach läuft ein klarer Fahrplan: Ab August beraten Plenum, Fachausschüsse und Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus über den Entwurf. Im Dezember fällt die Schlussabstimmung – und der neue Haushalt für die nächsten zwei Jahre steht.
Eine gute Übersicht über den Ablauf des Haushaltsplans findet ihr hier.
Kunst im Berliner Parlament
Kunst hat im Abgeordnetenhaus ihren festen Platz. In der Ehrenbürgergalerie hängen Porträts von Persönlichkeiten, die Berlin nachhaltig geprägt haben – die Ehrenbürger*innen wählen dafür ihre Künstler*innen selbst. Der Festsaal wurde von Gerhard Richter gestaltet, im 3. Stock sind unter anderem Büsten ehemaliger Präsident*innen zu sehen. Im Casino zeigt eine Bilderreihe den Mauerfall im November 1989; darin sind auch Prominente und der Maler selbst zu sehen. Vor dem Parlament stehen die Statuen von Freiherr vom und zum Stein und Fürst von Hardenberg, die im frühen 19. Jahrhundert wichtige Reformen einführten und damit die Beteiligung der Bürger*innen am Staatsleben stärkten.
